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AGB PDF Drucken E-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen von IT-Dienstleistungen Zimmermann (nachfolgend .xbuilding)

 

§ 1 Allgemeines

(1) Die Lieferungen und Leistungen von .xbuilding erfolgen ausschließlich
auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

(2) Abweichungen davon sind nur mit schriftlicher Bestätigung durch
.xbuilding wirksam.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrags, Kündigung, Annullierung

(1) Ein Vertrag zwischen .xbuilding und dem Besteller kommt dadurch
zustande, daß der Besteller ein schriftliches Angebot von .xbuilding
annimmt. Bei der Erbringung von Dienstleistungen jedoch spätestens
mit Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen von .xbuilding durch den
Besteller.

(2) Laufzeitabhängige Verträge über die Erbringung von
Dienstleistungen können von beiden Parteien ohne Angabe von
Gründen mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende
gekündigt werden, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart worden
ist.

(3) Tritt der Besteller unberechtigt vom Vertrag zurück, ist .xbuilding
berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen und enstandenen
Kosten zuzüglich einer Entschädigung in Höhe von 10% des
Auftragsvolumens zu berechnen.

 

§ 3 Leistungen, Lieferung, Termine

(1) Soweit nicht anders vereinbart, darf sich .xbuilding bei der
Durchführung der ihr obliegenden Leistungen der Unterstützung Dritter
bedienen, ohne daß diese Vertragspartner des Bestellers werden.

(2) Angegebene Liefertermine gelten ab Werk (Firmensitz .xbuilding) und
sind mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung stets
unverbindlich. Ihre Einhaltung setzt im übrigen die Erfüllung der ggf.
vereinbarten Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus.

Insbesondere Verzögerungen auf Kundenseite entbinden uns von der
Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

In Fällen höherer Gewalt, und Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse,
die außerhalb der Einflußsphäre von .xbuilding liegen, ändern sich die
angegebenen Lieferzeiten entsprechend. .xbuilding ist in einem solchen
Fall nach ihrer Wahl jedoch auch berechtigt ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten. .xbuilding wird den Besteller von der
beabsichtigten Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich
unterrichten. In Fällen des Rücktritts nach dieser Regelung stehen dem
Besteller Schadensersatzansprüche nicht zu.

(3) Technische Änderungen (z.B. andere Softwareversionen, andere
Hardwarekomponenten) sind abweichend vom Vertrag möglich, sofern
sie zum angebotenen Liefergegenstand mindestens gleichwertig sind.
.xbuilding wird den Besteller über solche Änderungen informieren.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Verzug ist .xbuilding berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über
dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei
denn, .xbuilding weist höhere bzw. der Besteller niedrigere Zinsen nach.

(2) Zahlungen erfolgen per Scheck oder Banküberweisung.

(3) Gerät der Besteller bei laufzeitabhängigen Verträgen mit seiner
Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist .xbuilding berechtigt, die ihr
obliegenden Leistungen bis zur Bezahlung der bis dahin in Anspruch
genommenen Leistungen einzustellen. Der Zahlungsanspruch von
.xbuilding bleibt hiervon unberührt.

(4) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, steht ihm
wegen Gegenansprüchen weder ein Zurückbehaltungsrecht noch ein
Aufrechnungsrecht zu.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
.xbuilding.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, ist .xbuilding nach Mahnung zur Rücknahme des
Liefergegenstandes berechtigt und der Besteller zu dessen Herausgabe
verpflichtet.

(3) Bis zu seiner vollständigen Bezahlung ist der Besteller nicht
berechtigt, den gelieferten Gegenstand zu verpfänden oder zur
Sicherheit zu übereignen. Über Pfändungen, Beschlagnahme oder
sonstigen Verfügungen Dritter hat der Besteller .xbuilding unverzüglich zu
unterrichten, ihr alle zur Wahrung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte
und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und den Dritten auf das
Eigentum von .xbuilding hinzuweisen.

 

§ 6 Haftung

(1) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von .xbuilding auf Fälle von
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für ihre
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

(2) Die Höhe der Haftung von .xbuilding ist auf die Höhe des
Auftragsvolumens beschränkt.

(3) Für technische Störfälle und Sachmängel die auf Internet-Service-
Provider zurückzuführen sind Haftet .xbuilding nicht.

(4) Die Inanspruchnahmen von Internetleistungen von .xbuilding erfolgt
auf Gefahr des Bestellers. .xbuilding steht nicht ein für die Funktionalität
und Vierenfreiheit von Software und Inhalten, die sich über das Internet
laden lassen, sowie den Schutz vor unerlaubten Handlungen und
Angriffen aus dem Netz (z.B. Hackern).

(5)Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere wettbewerbs-,
marken-, und urheberrechtlichen Vorschriften ist der Besteller selbst
verantwortlich (siehe auch §8).

 

§ 7 Nutzungsrecht

(1) Erbringt .xbuilding grafisch-gestalterische Leistungen, geht das
Nutzungsrecht daran mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den
Besteller über.

(2) Das Nutzungsrecht umfaßt nicht deren Vervielfältigung und/oder
deren unentgeltliche oder entgeltliche Weitergabe an oder Nutzung
durch Dritte.

(3) .xbuilding ist berechtigt mit den produzierten Arbeiten in sämtlichen
Medien zu werben, ohne daß dem Besteller dadurch ein
Honoraranspruch zusteht.

 

§ 8 Verpflichtung des Bestellers

(1)Der Besteller trägt Sorge dafür, daß für Links, Grafiken, Texte, Bilder
oder für sonstiges Eigentum Dritter entsprechende Genehmigungen für
die Nutzung vorliegen.

(2) Nach Beendigung des Projekts findet eine Übergabe bzw. Abnahme
statt, durch die der Besteller schriftlich oder dadurch, daß er keinerlei
andere Anzeichen gibt, erklärt, daß er mit dem Resultat zufrieden ist.

(3) Der Besteller ist verpflichtet, die Leistungen von .xbuilding
bestimmungsgemäß zu nutzen und das damit verbundene Risiko selbst
zu tragen. Er ist für sämtliche Inhalte verantwortlich.

(4) Der Besteller haftet für alle Folgen und Nachteile, die .xbuilding durch
die mißbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der Dienste oder
dadurch entstehen, daß der Nutzer seinen sonstigen Obligationen nicht
nachkommt.

 

§ 9 Geheimhaltung/Datensicherheit

(1) Bei der Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet sich .xbuilding,
sämtliche Daten, die ihr im Rahmen des Auftrags überlassen wurden,
unbefristet Geheimzuhalten.

.xbuilding verpflichtet sich ferner, alle Vorkehrungen zu treffen, um die
Geheimhaltung sicherzustellen.

(2) Soweit sich .xbuilding Dritter zur Erbringung der versprochenen
Dienstleistungen bedient, ist .xbuilding berechtigt, diesem Dritten Daten
des Bestellers zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die
Vertragserfüllung erforderlich ist.

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gesetzlichen Vorschriften
des Datenschutzes in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

 

§ 10 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle auf der Grundlage dieser Geschäfts-
bedingungen abgeschlossenen Verträge ist Wuppertal.

 

§ 11 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der
unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die
die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses
vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung
gekannt hätten. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der
Bestimmungen.

 

Stand: September 2009

 
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