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Allgemeine Geschäftsbedingungen von IT-Dienstleistungen Zimmermann (nachfolgend .xbuilding)
§ 1 Allgemeines(1) Die Lieferungen und Leistungen von .xbuilding erfolgen ausschließlich
§ 2 Zustandekommen des Vertrags, Kündigung, Annullierung(1) Ein Vertrag zwischen .xbuilding und dem Besteller kommt dadurch
§ 3 Leistungen, Lieferung, Termine(1) Soweit nicht anders vereinbart, darf sich .xbuilding bei der (2) Angegebene Liefertermine gelten ab Werk (Firmensitz .xbuilding) und Insbesondere Verzögerungen auf Kundenseite entbinden uns von der In Fällen höherer Gewalt, und Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, (3) Technische Änderungen (z.B. andere Softwareversionen, andere
§ 4 Zahlungsbedingungen(1) Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Bei Verzug ist .xbuilding berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über (2) Zahlungen erfolgen per Scheck oder Banküberweisung. (3) Gerät der Besteller bei laufzeitabhängigen Verträgen mit seiner (4) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
§ 5 Eigentumsvorbehalt(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von (2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei (3) Bis zu seiner vollständigen Bezahlung ist der Besteller nicht
§ 6 Haftung(1) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von .xbuilding auf Fälle von (2) Die Höhe der Haftung von .xbuilding ist auf die Höhe des (3) Für technische Störfälle und Sachmängel die auf Internet-Service- (4) Die Inanspruchnahmen von Internetleistungen von .xbuilding erfolgt (5)Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere wettbewerbs-,
§ 7 Nutzungsrecht(1) Erbringt .xbuilding grafisch-gestalterische Leistungen, geht das (2) Das Nutzungsrecht umfaßt nicht deren Vervielfältigung und/oder (3) .xbuilding ist berechtigt mit den produzierten Arbeiten in sämtlichen
§ 8 Verpflichtung des Bestellers(1)Der Besteller trägt Sorge dafür, daß für Links, Grafiken, Texte, Bilder (2) Nach Beendigung des Projekts findet eine Übergabe bzw. Abnahme (3) Der Besteller ist verpflichtet, die Leistungen von .xbuilding (4) Der Besteller haftet für alle Folgen und Nachteile, die .xbuilding durch
§ 9 Geheimhaltung/Datensicherheit(1) Bei der Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet sich .xbuilding, .xbuilding verpflichtet sich ferner, alle Vorkehrungen zu treffen, um die (2) Soweit sich .xbuilding Dritter zur Erbringung der versprochenen (3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gesetzlichen Vorschriften
§ 10 GerichtsstandDer Gerichtsstand für alle auf der Grundlage dieser Geschäfts-
§ 11 Salvatorische KlauselDie Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt die
Stand: September 2009 |
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